Betriebshaftpflichtversicherung wird ausgestellt von Versicherer. Betriebshaftpflichtversicherung ist typischerweise 12 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Alle Handwerks- und Baubetriebe. Rechtsgrundlage: Vertraglich / VOB/B § 6 Abs. 1.
Die typische Gültigkeit beträgt 12 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach Vertraglich / VOB/B § 6 Abs. 1 müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 45 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.
Ohne gültige Betriebshaftpflicht ist Ihr Betrieb bei Schadensfällen persönlich haftbar — existenzbedrohend.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.