Diese AGB regeln die Nutzung der Software „Nachweis-Radar" (nachweis-radar.de), bereitgestellt von Paul Lüdeke, LDK Webdesign (Einzelunternehmen), Ernst-Mantius-Straße 12, 21029 Hamburg (nachfolgend „Anbieter").
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Nutzung von Nachweis-Radar. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Anbieter stellt Nachweis-Radar als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Die Software dient der Verwaltung und Fristüberwachung von Bescheinigungen, Zertifikaten, Unterweisungen und vergleichbaren Nachweisen im Handwerks- und Baubetrieb. Der Zugriff erfolgt über einen aktuellen Webbrowser über das Internet.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte einzelne Funktionen oder auf eine unveränderte Aufrechterhaltung des Funktionsumfangs. Der Anbieter darf die Software fortentwickeln, Funktionen ergänzen, verändern oder entfernen, sofern der vertragsgemäße Kernnutzen erhalten bleibt.
Nachweis-Radar befindet sich derzeit in einer Beta-Phase und wird während dieser Phase kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Beta-Software Fehler enthalten kann und der Anbieter Funktionen jederzeit ändern oder abschalten kann.
Kein automatischer Übergang in einen kostenpflichtigen Vertrag: Nach dem Ende der Beta-Phase wird die Nutzung nur dann kostenpflichtig, wenn der Kunde ausdrücklich ein kostenpflichtiges Paket bucht. Der Anbieter kündigt das Ende der Beta-Phase rechtzeitig, spätestens 30 Tage vor dem geplanten Ende, per E-Mail an. Beta-Nutzer erhalten beim Übergang auf bezahlte Pakete Vorzugskonditionen, die in der Ankündigung genannt werden.
Zur Nutzung ist die Anlage eines Kontos erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, seine Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er informiert den Anbieter unverzüglich, sobald er Anhaltspunkte für einen Missbrauch seines Zugangs hat.
Pro Betrieb ist ein Konto vorgesehen, unter dem mehrere Nutzer (z. B. Bauleitung, Büro, Inhaber) angelegt werden können.
Nach Ende der Beta-Phase gelten — vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen — folgende Preise:
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Die Zahlungsmodalitäten werden dem Kunden bei Buchung mitgeteilt.
Kostenpflichtige Verträge haben keine Mindestlaufzeit. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen. Die Kündigung erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail an kontakt@nachweis-radar.de) oder direkt aus dem Konto heraus.
Vor der endgültigen Löschung stellt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch einen Export seiner Daten zur Verfügung. Mit der Kontolöschung werden die Daten unwiderruflich entfernt.
Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere:
Nachweis-Radar ist ein Erinnerungs- und Organisationswerkzeug. Die KI-gestützte automatische Auslesung von Dokumenten (z. B. Typ, Aussteller, Ablaufdatum) kann Fehler machen. Erkannte Daten — insbesondere Ablaufdaten — sind vom Kunden vor produktiver Verwendung zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
Die Verantwortung für die rechtzeitige Erneuerung von Nachweisen und die Einhaltung gesetzlicher, berufsständischer oder vertraglicher Pflichten verbleibt in vollem Umfang beim Kunden. Der Anbieter übernimmt — soweit gesetzlich zulässig — keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass Fristen versäumt, Warnungen übersehen oder erkannte Daten nicht überprüft wurden.
Der Anbieter haftet unbeschränkt:
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Diese Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine darüber hinausgehende Haftung ist — auch für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn — ausgeschlossen. Ergänzend gilt Ziffer 8.
Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit der Software an, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu — insbesondere nicht während der Beta-Phase. Wartungs- und Servicefenster sind zulässig und werden nach Möglichkeit angekündigt oder in Zeiten geringer Nutzung gelegt.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung. Soweit der Kunde Mitarbeiter- oder sonstige personenbezogene Daten Dritter in Nachweis-Radar verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV wird mit der Nutzung automatisch Vertragsbestandteil.
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 07. Juli 2026