Vertrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO — zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und Paul Lüdeke, LDK Webdesign (Auftragsverarbeiter).
AVV als PDF herunterladenDieser AVV gilt zwischen dem Kunden (nachfolgend „Verantwortlicher") und
Paul Lüdeke(nachfolgend „Auftragsverarbeiter"). Der AVV wird für registrierte Betriebe mit Nutzung von Nachweis-Radar automatisch Vertragsbestandteil, ohne dass es einer gesonderten Unterzeichnung bedarf. Der Kunde kann jederzeit eine unterschriebene Ausfertigung per E-Mail anfordern.
Gegenstand ist die Speicherung und Verarbeitung von Nachweisdokumenten und zugehörigen Mitarbeiterdaten im Rahmen des SaaS-Angebots Nachweis-Radar. Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Nutzungsvertrags. Nach Beendigung werden die Daten gemäß Ziffer 7 gelöscht oder zurückgegeben.
Ausnahme Gesundheitsdaten: Gesundheitsdokumente (z. B. G-Untersuchungen, arbeitsmedizinische Vorsorge) werden nicht automatisiert ausgelesen und nicht an die KI übermittelt. Sie werden ausschließlich verschlüsselt gespeichert; die Eckdaten trägt der Kunde manuell ein.
Der Kunde stimmt den nachfolgenden Unterauftragsverarbeitern zu. Der Auftragsverarbeiter informiert den Kunden vorab per E-Mail über beabsichtigte Änderungen dieser Liste; der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen aus wichtigem Grund widersprechen.
| Dienstleister | Zweck | Region |
|---|---|---|
| Supabase Inc. | Datenbank (Postgres), Authentifizierung, Datei-Storage | EU-Central (Frankfurt am Main) |
| Cloudflare Inc. | Hosting der Web-Anwendung (Edge/Workers), CDN, DDoS-Schutz | Europäisches Edge-Netzwerk |
| Anthropic PBC | KI-gestützte Auslesung von Nachweisdokumenten (Typ, Aussteller, Ablaufdatum) — keine Nutzung zum Modelltraining | USA (EU-US Data Privacy Framework / SCCs) |
| Resend / Supabase Auth E-Mail | Transaktionaler E-Mail-Versand (Fristwarnungen, Konto-E-Mails) | EU |
Der Verantwortliche hat das Recht, sich vom Auftragsverarbeiter die Einhaltung dieses Vertrags und der TOM nachweisen zu lassen — vorrangig durch schriftliche Auskunft und geeignete Dokumentation. Vor-Ort-Prüfungen sind nach vorheriger Abstimmung während der üblichen Geschäftszeiten möglich, sofern sie den Betrieb nicht unverhältnismäßig stören.
Stand: 07. Juli 2026