Freistellungsbescheinigung §48b EStG wird ausgestellt von Finanzamt. Freistellungsbescheinigung §48b EStG ist typischerweise 36 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Alle Bauleistungen erbringenden Unternehmen. Rechtsgrundlage: § 48b EStG (Bauabzugsteuer).
Die typische Gültigkeit beträgt 36 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach § 48b EStG (Bauabzugsteuer) müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 60 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.
Eine abgelaufene Freistellungsbescheinigung kostet Ihren Betrieb 15 % jeder Bruttorechnung — bei einem 100.000 €-Auftrag sind das 15.000 € Einbehalt.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.