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Freistellungsbescheinigung §48b EStG: Gültigkeit, Erneuerung & Fristen

Freistellungsbescheinigung §48b EStG wird ausgestellt von Finanzamt. Freistellungsbescheinigung §48b EStG ist typischerweise 36 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Alle Bauleistungen erbringenden Unternehmen. Rechtsgrundlage: § 48b EStG (Bauabzugsteuer).

Aussteller
Finanzamt
Typische Gültigkeit
36 Monate
Empfohlene Vorlaufzeit für Erneuerung
60 Tage
Rechtsgrundlage
§ 48b EStG (Bauabzugsteuer)
Wer braucht ihn?
Alle Bauleistungen erbringenden Unternehmen
Nachweis-Ebene
Firmennachweis

Wie lange ist Freistellungsbescheinigung §48b EStG gültig?

Die typische Gültigkeit beträgt 36 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach § 48b EStG (Bauabzugsteuer) müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 60 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.

So erneuern Sie Freistellungsbescheinigung §48b EStG

  1. Frist prüfen: Ablaufdatum auf dem aktuellen Dokument nachschauen. Mindestens 60 Tage vor Ablauf handeln.
  2. Antrag stellen bei: Finanzamt. Formular meist online verfügbar; manche Aussteller benötigen begleitende Unterlagen (Steuernummer, Betriebs-ID, letzte Bescheinigung).
  3. Bearbeitungszeit einplanen: Behördliche Bescheinigungen benötigen typisch 1–4 Wochen. In der Hauptsaison länger. Deshalb die 60-Tage-Regel.
  4. Nachweis dokumentieren: Neue Bescheinigung digital ablegen und Ablaufdatum in Ihrem System erfassen — oder direkt in Nachweis-Radar hochladen und die Erinnerung übernehmen lassen.

Was passiert, wenn Freistellungsbescheinigung §48b EStG abgelaufen ist?

Eine abgelaufene Freistellungsbescheinigung kostet Ihren Betrieb 15 % jeder Bruttorechnung — bei einem 100.000 €-Auftrag sind das 15.000 € Einbehalt.

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