Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt wird ausgestellt von Finanzamt. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt ist typischerweise 3 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Betriebe bei öffentlichen Ausschreibungen und GU-Aufträgen. Rechtsgrundlage: AO / branchenübliche Anforderung.
Die typische Gültigkeit beträgt 3 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach AO / branchenübliche Anforderung müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 21 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.
Eine abgelaufene Freistellungsbescheinigung kostet Ihren Betrieb 15 % jeder Bruttorechnung — bei einem 100.000 €-Auftrag sind das 15.000 € Einbehalt.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.