/ Arbeitsmedizin

G 20 — Lärm: Gültigkeit, Erneuerung & Fristen

G 20 — Lärm wird ausgestellt von Arbeitsmediziner. G 20 — Lärm ist typischerweise 36 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Beschäftigte in Bereichen mit LEX,8h ≥ 85 dB(A). Rechtsgrundlage: ArbMedVV, LärmVibrationsArbSchV.

Aussteller
Arbeitsmediziner
Typische Gültigkeit
36 Monate
Empfohlene Vorlaufzeit für Erneuerung
60 Tage
Rechtsgrundlage
ArbMedVV, LärmVibrationsArbSchV
Wer braucht ihn?
Beschäftigte in Bereichen mit LEX,8h ≥ 85 dB(A)
Nachweis-Ebene
Mitarbeiternachweis

Wie lange ist G 20 — Lärm gültig?

Die typische Gültigkeit beträgt 36 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach ArbMedVV, LärmVibrationsArbSchV müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 60 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.

So erneuern Sie G 20 — Lärm

  1. Frist prüfen: Ablaufdatum auf dem aktuellen Dokument nachschauen. Mindestens 60 Tage vor Ablauf handeln.
  2. Antrag stellen bei: Arbeitsmediziner. Formular meist online verfügbar; manche Aussteller benötigen begleitende Unterlagen (Steuernummer, Betriebs-ID, letzte Bescheinigung).
  3. Bearbeitungszeit einplanen: Behördliche Bescheinigungen benötigen typisch 1–4 Wochen. In der Hauptsaison länger. Deshalb die 60-Tage-Regel.
  4. Nachweis dokumentieren: Neue Bescheinigung digital ablegen und Ablaufdatum in Ihrem System erfassen — oder direkt in Nachweis-Radar hochladen und die Erinnerung übernehmen lassen.

Was passiert, wenn G 20 — Lärm abgelaufen ist?

Ohne aktuelle Vorsorgeuntersuchung darf der Mitarbeiter die betreffende Tätigkeit nicht ausüben — de facto Arbeitsverbot.

Verwandte Nachweise

G 20 — Lärm nie wieder verpassen

Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.

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