G 20 — Lärm wird ausgestellt von Arbeitsmediziner. G 20 — Lärm ist typischerweise 36 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Beschäftigte in Bereichen mit LEX,8h ≥ 85 dB(A). Rechtsgrundlage: ArbMedVV, LärmVibrationsArbSchV.
Die typische Gültigkeit beträgt 36 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach ArbMedVV, LärmVibrationsArbSchV müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 60 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.
Ohne aktuelle Vorsorgeuntersuchung darf der Mitarbeiter die betreffende Tätigkeit nicht ausüben — de facto Arbeitsverbot.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.