G 26 — Atemschutz wird ausgestellt von Arbeitsmediziner. G 26 — Atemschutz ist typischerweise 36 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Beschäftigte mit Atemschutzgerätenutzung (z. B. Schweißer). Rechtsgrundlage: ArbMedVV, DGUV Grundsatz G 26.
Die typische Gültigkeit beträgt 36 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach ArbMedVV, DGUV Grundsatz G 26 müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 60 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.
Ohne aktuelle Vorsorgeuntersuchung darf der Mitarbeiter die betreffende Tätigkeit nicht ausüben — de facto Arbeitsverbot.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.