Meisterbrief wird ausgestellt von Handwerkskammer. Meisterbrief ist grundsätzlich unbefristet gültig, jedoch mit branchenüblichen Aktualisierungspflichten. Benötigt wird der Nachweis von: Betriebsleiter in zulassungspflichtigen Handwerken. Rechtsgrundlage: § 45 HwO.
Grundsätzlich ist Meisterbrief unbefristet oder mit variabler Gültigkeit ausgestattet. Trotzdem können Änderungen (Firmensitz, Betriebsleitung, Qualifikationsstand) eine Aktualisierung erforderlich machen. Prüfen Sie den Nachweis mindestens alle 12 Monate.
Ohne gültigen Qualifikationsnachweis dürfen die entsprechenden Tätigkeiten nicht ausgeführt werden — Bauabnahme kann verweigert werden.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.