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Sachkundenachweis Gerüstbau (Befähigte Person): Gültigkeit, Erneuerung & Fristen

Sachkundenachweis Gerüstbau (Befähigte Person) wird ausgestellt von Anerkannter Schulungsträger. Sachkundenachweis Gerüstbau (Befähigte Person) ist typischerweise 48 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Aufsichtsführende beim Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten. Rechtsgrundlage: TRBS 2121, DGUV Information 201-011.

Aussteller
Anerkannter Schulungsträger
Typische Gültigkeit
48 Monate
Empfohlene Vorlaufzeit für Erneuerung
60 Tage
Rechtsgrundlage
TRBS 2121, DGUV Information 201-011
Wer braucht ihn?
Aufsichtsführende beim Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten
Nachweis-Ebene
Mitarbeiternachweis

Wie lange ist Sachkundenachweis Gerüstbau (Befähigte Person) gültig?

Die typische Gültigkeit beträgt 48 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach TRBS 2121, DGUV Information 201-011 müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 60 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.

So erneuern Sie Sachkundenachweis Gerüstbau (Befähigte Person)

  1. Frist prüfen: Ablaufdatum auf dem aktuellen Dokument nachschauen. Mindestens 60 Tage vor Ablauf handeln.
  2. Antrag stellen bei: Anerkannter Schulungsträger. Formular meist online verfügbar; manche Aussteller benötigen begleitende Unterlagen (Steuernummer, Betriebs-ID, letzte Bescheinigung).
  3. Bearbeitungszeit einplanen: Behördliche Bescheinigungen benötigen typisch 1–4 Wochen. In der Hauptsaison länger. Deshalb die 60-Tage-Regel.
  4. Nachweis dokumentieren: Neue Bescheinigung digital ablegen und Ablaufdatum in Ihrem System erfassen — oder direkt in Nachweis-Radar hochladen und die Erinnerung übernehmen lassen.

Was passiert, wenn Sachkundenachweis Gerüstbau (Befähigte Person) abgelaufen ist?

Ohne gültigen Qualifikationsnachweis dürfen die entsprechenden Tätigkeiten nicht ausgeführt werden — Bauabnahme kann verweigert werden.

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