Sachkundenachweis Gerüstbau (Befähigte Person) wird ausgestellt von Anerkannter Schulungsträger. Sachkundenachweis Gerüstbau (Befähigte Person) ist typischerweise 48 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Aufsichtsführende beim Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten. Rechtsgrundlage: TRBS 2121, DGUV Information 201-011.
Die typische Gültigkeit beträgt 48 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach TRBS 2121, DGUV Information 201-011 müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 60 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.
Ohne gültigen Qualifikationsnachweis dürfen die entsprechenden Tätigkeiten nicht ausgeführt werden — Bauabnahme kann verweigert werden.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.