SOKA-BAU Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ausgestellt von SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft). SOKA-BAU Unbedenklichkeitsbescheinigung ist typischerweise 3 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Alle Bauhauptgewerbe-Betriebe (auch als Nachunternehmer). Rechtsgrundlage: VTV Bau / § 4 Abs. 1 SchwarzArbG.
Die typische Gültigkeit beträgt 3 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach VTV Bau / § 4 Abs. 1 SchwarzArbG müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 14 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.
Ohne aktuelle Sozialkassen-Bescheinigung droht der Ausschluss von Ausschreibungen und die Rückforderung ausstehender Beiträge.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.