Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse wird ausgestellt von Zuständige Krankenkasse(n). Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse ist typischerweise 3 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Betriebe bei Vergaben und Subunternehmer-Verträgen. Rechtsgrundlage: § 28e SGB IV.
Die typische Gültigkeit beträgt 3 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach § 28e SGB IV müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 14 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.
Ohne aktuelle Sozialkassen-Bescheinigung droht der Ausschluss von Ausschreibungen und die Rückforderung ausstehender Beiträge.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.