Brandschutzhelfer-Ausbildung wird ausgestellt von Fachfirma / interner Brandschutzbeauftragter. Brandschutzhelfer-Ausbildung ist typischerweise 60 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Mindestens 5 % der Beschäftigten pro Standort. Rechtsgrundlage: ASR A2.2, § 10 ArbSchG.
Die typische Gültigkeit beträgt 60 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach ASR A2.2, § 10 ArbSchG müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 60 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.
Ohne dokumentierte Jahresunterweisung droht bei einem Unfall der Regress der Berufsgenossenschaft — bis zu 100 % der Aufwendungen.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.