Diese 37 Bescheinigungen, Zertifikate und Unterweisungen überwacht Nachweis-Radar für Handwerks- und Baubetriebe. Jeder Eintrag ist mit Aussteller, typischer Gültigkeit, Rechtsgrundlage und einer Detailseite verknüpft. Fehlt ein Nachweis? Schreiben Sie uns.
Befreit den Auftraggeber vom 15 %-Steuerabzug auf Bauleistungen. Ohne gültige Bescheinigung behält der Kunde 15 % der Bruttorechnung ein.
Bestätigt, dass keine offenen Steuerforderungen bestehen. Kurze Gültigkeit — regelmäßig neu anfordern.
Nachweis, dass Sozialversicherungsbeiträge vollständig abgeführt wurden. Pro Krankenkasse eine Bescheinigung.
Bestätigt Beitragszahlungen an die Sozialkassen des Bauhauptgewerbes. Ohne diese Bescheinigung kein Zutritt zu vielen Baustellen.
Branchen-spezifische Sozialkassen-Bescheinigung für den Gerüstbau, äquivalent zu SOKA-BAU.
Nachweis über Beiträge an die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks.
Bestätigt, dass Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung ordnungsgemäß gezahlt wurden.
Grundlegender Nachweis der Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Vorab-Nachweis der Eignung als Bieter für öffentliche Aufträge. Erspart wiederholte Einzelnachweise.
Präqualifikation für Ausschreibungen außerhalb des Baubereichs.
Grundlegender Nachweis der Handwerksberechtigung. In der Regel unbefristet, Änderungen sind meldepflichtig.
Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung.
Deckungsnachweis mit Deckungssumme (typisch 3–10 Mio. €). Von fast jedem Auftraggeber verlangt.
Deckt Schäden am Bauwerk während der Bauphase. Häufig ausschreibungspflichtig.
Sichert Montageleistungen und -risiken auf der Baustelle ab.
Prüfintervall abhängig von Umgebung und Gerät (Baustelle: 3 Monate). Prüfplakette pro Gerät.
Jährliche Sicht- und Funktionsprüfung, dokumentiert im Leiterkataster.
Jährliche Prüfung durch sachkundige Person, Ausscheiden defekter Anschlagmittel.
Vor Nutzung und nach jeder wesentlichen Veränderung neu zu erstellen.
Angebotsvorsorge nach ArbMedVV. Ohne aktuellen Nachweis wird der Einsatz auf sicherheitsrelevanten Geräten unzulässig.
Pflichtvorsorge in drei Gruppen abhängig vom Gewicht des Atemschutzgeräts.
Prüft Eignung für Höhenarbeiten (Gleichgewicht, Belastbarkeit).
Pflichtvorsorge inkl. angebotener Schutzimpfungen (Hepatitis, Tetanus).
Pflichtvorsorge zur Erkennung lärmbedingter Hörschäden.
Allgemeine Sicherheitsunterweisung — mindestens einmal jährlich, dokumentationspflichtig.
Grundausbildung einmalig, praktische Unterweisung am Fahrzeug jährlich. Ohne Nachweis kein Arbeitsverbot am Gerät.
Theoretische und praktische Unterweisung im Umgang mit Auffanggurt, Verbindungsmittel und Anschlagpunkten.
Praxisorientierte Jahresunterweisung für den sicheren Umgang mit Hebezeugen.
Grundausbildung 9 Unterrichtseinheiten, Auffrischung alle 2 Jahre — Kosten trägt die BG.
Theoretische und praktische Ausbildung mit Löschübung. Auffrischung nach ca. 3–5 Jahren empfohlen.
Jährliche Belehrung anhand der Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilung.
Bestätigung der Handfertigkeit für ein bestimmtes Schweißverfahren. Verlängerung: alle 6 Monate durch bestätigten Nachweis oder Neuprüfung nach 2 Jahren.
Grundausbildung und regelmäßige Fortbildung (empfohlen alle 4 Jahre).
Grundqualifikation ist unbefristet, jährliche Fortbildung dringend empfohlen.
Höchste handwerkliche Qualifikation — Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.
Führerschein-Grundlage plus regelmäßige Berufskraftfahrer-Weiterbildung (Modul 95).
Sachkundelehrgang mit Auffrischung alle 6 Jahre. Ohne aktuellen Nachweis keine ASI-Arbeiten zulässig.
Nachweis-Radar warnt Sie rechtzeitig — bevor eine Bescheinigung abläuft und Geld kostet.