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Alle Nachweistypen im Überblick

Diese 37 Bescheinigungen, Zertifikate und Unterweisungen überwacht Nachweis-Radar für Handwerks- und Baubetriebe. Jeder Eintrag ist mit Aussteller, typischer Gültigkeit, Rechtsgrundlage und einer Detailseite verknüpft. Fehlt ein Nachweis? Schreiben Sie uns.

Firmennachweise

Mitarbeiternachweise

Unterweisungen
Jährliche Unterweisung DGUV Vorschrift 1

Allgemeine Sicherheitsunterweisung — mindestens einmal jährlich, dokumentationspflichtig.

Aussteller: Arbeitgeber / befähigte PersonRechtsgrundlage: § 4 DGUV Vorschrift 1, § 12 ArbSchG
Gültigkeit
typisch 12 Monate
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Flurförderzeug-Ausbildung & jährliche Unterweisung („Staplerschein")

Grundausbildung einmalig, praktische Unterweisung am Fahrzeug jährlich. Ohne Nachweis kein Arbeitsverbot am Gerät.

Aussteller: Ausbilder mit SachkundenachweisRechtsgrundlage: DGUV Grundsatz 308-001
Gültigkeit
typisch 12 Monate
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PSA gegen Absturz — Unterweisung

Theoretische und praktische Unterweisung im Umgang mit Auffanggurt, Verbindungsmittel und Anschlagpunkten.

Aussteller: Sachkundige PersonRechtsgrundlage: DGUV Regel 112-198, § 31 BetrSichV
Gültigkeit
typisch 12 Monate
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Krananschläger / Kranführer Unterweisung

Praxisorientierte Jahresunterweisung für den sicheren Umgang mit Hebezeugen.

Aussteller: Befähigte PersonRechtsgrundlage: DGUV Grundsatz 309-003
Gültigkeit
typisch 12 Monate
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Ersthelfer-Ausbildung (Erste Hilfe im Betrieb)

Grundausbildung 9 Unterrichtseinheiten, Auffrischung alle 2 Jahre — Kosten trägt die BG.

Aussteller: Zugelassene Ausbildungsstelle (z. B. DRK, ASB, JUH)Rechtsgrundlage: § 26 DGUV Vorschrift 1
Gültigkeit
typisch 24 Monate
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Brandschutzhelfer-Ausbildung

Theoretische und praktische Ausbildung mit Löschübung. Auffrischung nach ca. 3–5 Jahren empfohlen.

Aussteller: Fachfirma / interner BrandschutzbeauftragterRechtsgrundlage: ASR A2.2, § 10 ArbSchG
Gültigkeit
typisch 60 Monate
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Unterweisung Gefahrstoffe

Jährliche Belehrung anhand der Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilung.

Aussteller: Fachkundige PersonRechtsgrundlage: § 14 GefStoffV
Gültigkeit
typisch 12 Monate
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Qualifikationen
Schweißerprüfung DIN EN ISO 9606-1

Bestätigung der Handfertigkeit für ein bestimmtes Schweißverfahren. Verlängerung: alle 6 Monate durch bestätigten Nachweis oder Neuprüfung nach 2 Jahren.

Aussteller: Prüfstelle (z. B. SLV, DVS)Rechtsgrundlage: DIN EN ISO 9606-1
Gültigkeit
typisch 24 Monate
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Sachkundenachweis Gerüstbau (Befähigte Person)

Grundausbildung und regelmäßige Fortbildung (empfohlen alle 4 Jahre).

Aussteller: Anerkannter SchulungsträgerRechtsgrundlage: TRBS 2121, DGUV Information 201-011
Gültigkeit
typisch 48 Monate
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Elektrofachkraft-Nachweis (VDE)

Grundqualifikation ist unbefristet, jährliche Fortbildung dringend empfohlen.

Aussteller: Ausbildungs-/Meisterbetrieb, VDERechtsgrundlage: DIN VDE 1000-10, DGUV Vorschrift 3
Gültigkeit
unbefristet / variabel
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Meisterbrief

Höchste handwerkliche Qualifikation — Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Aussteller: HandwerkskammerRechtsgrundlage: § 45 HwO
Gültigkeit
unbefristet / variabel
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Führerschein Klasse C / CE (mit Modul 95)

Führerschein-Grundlage plus regelmäßige Berufskraftfahrer-Weiterbildung (Modul 95).

Aussteller: Führerscheinstelle / FahrschuleRechtsgrundlage: FeV, § 5 BKrFQG (Modul 95: 35 h alle 5 Jahre)
Gültigkeit
typisch 60 Monate
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Sachkunde Asbest TRGS 519

Sachkundelehrgang mit Auffrischung alle 6 Jahre. Ohne aktuellen Nachweis keine ASI-Arbeiten zulässig.

Aussteller: Anerkannter LehrgangsträgerRechtsgrundlage: TRGS 519, GefStoffV
Gültigkeit
typisch 72 Monate
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