Jährliche Unterweisung DGUV Vorschrift 1 wird ausgestellt von Arbeitgeber / befähigte Person. Jährliche Unterweisung DGUV Vorschrift 1 ist typischerweise 12 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Alle Beschäftigten. Rechtsgrundlage: § 4 DGUV Vorschrift 1, § 12 ArbSchG.
Die typische Gültigkeit beträgt 12 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1, § 12 ArbSchG müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 30 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.
Ohne dokumentierte Jahresunterweisung droht bei einem Unfall der Regress der Berufsgenossenschaft — bis zu 100 % der Aufwendungen.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.