Ersthelfer-Ausbildung (Erste Hilfe im Betrieb) wird ausgestellt von Zugelassene Ausbildungsstelle (z. B. DRK, ASB, JUH). Ersthelfer-Ausbildung (Erste Hilfe im Betrieb) ist typischerweise 24 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Mindestens 5 % der Belegschaft (Baubereich: 10 %). Rechtsgrundlage: § 26 DGUV Vorschrift 1.
Die typische Gültigkeit beträgt 24 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 45 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.
Ohne dokumentierte Jahresunterweisung droht bei einem Unfall der Regress der Berufsgenossenschaft — bis zu 100 % der Aufwendungen.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.