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Unterweisung Gefahrstoffe: Gültigkeit, Erneuerung & Fristen

Unterweisung Gefahrstoffe wird ausgestellt von Fachkundige Person. Unterweisung Gefahrstoffe ist typischerweise 12 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Beschäftigte mit Kontakt zu Gefahrstoffen. Rechtsgrundlage: § 14 GefStoffV.

Aussteller
Fachkundige Person
Typische Gültigkeit
12 Monate
Empfohlene Vorlaufzeit für Erneuerung
30 Tage
Rechtsgrundlage
§ 14 GefStoffV
Wer braucht ihn?
Beschäftigte mit Kontakt zu Gefahrstoffen
Nachweis-Ebene
Mitarbeiternachweis

Wie lange ist Unterweisung Gefahrstoffe gültig?

Die typische Gültigkeit beträgt 12 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach § 14 GefStoffV müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 30 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.

So erneuern Sie Unterweisung Gefahrstoffe

  1. Frist prüfen: Ablaufdatum auf dem aktuellen Dokument nachschauen. Mindestens 30 Tage vor Ablauf handeln.
  2. Antrag stellen bei: Fachkundige Person. Formular meist online verfügbar; manche Aussteller benötigen begleitende Unterlagen (Steuernummer, Betriebs-ID, letzte Bescheinigung).
  3. Bearbeitungszeit einplanen: Behördliche Bescheinigungen benötigen typisch 1–4 Wochen. In der Hauptsaison länger. Deshalb die 30-Tage-Regel.
  4. Nachweis dokumentieren: Neue Bescheinigung digital ablegen und Ablaufdatum in Ihrem System erfassen — oder direkt in Nachweis-Radar hochladen und die Erinnerung übernehmen lassen.

Was passiert, wenn Unterweisung Gefahrstoffe abgelaufen ist?

Ohne dokumentierte Jahresunterweisung droht bei einem Unfall der Regress der Berufsgenossenschaft — bis zu 100 % der Aufwendungen.

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Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.

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