Gewerbeanmeldung / Gewerbeschein wird ausgestellt von Gewerbeamt. Gewerbeanmeldung / Gewerbeschein ist grundsätzlich unbefristet gültig, jedoch mit branchenüblichen Aktualisierungspflichten. Benötigt wird der Nachweis von: Alle Gewerbebetriebe. Rechtsgrundlage: § 14 GewO.
Grundsätzlich ist Gewerbeanmeldung / Gewerbeschein unbefristet oder mit variabler Gültigkeit ausgestattet. Trotzdem können Änderungen (Firmensitz, Betriebsleitung, Qualifikationsstand) eine Aktualisierung erforderlich machen. Prüfen Sie den Nachweis mindestens alle 12 Monate.
Ohne aktuelle Präqualifikation sind Sie von zahlreichen öffentlichen Vergaben ausgeschlossen.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.