/ Präqualifikation

Eintragung Handwerksrolle: Gültigkeit, Erneuerung & Fristen

Eintragung Handwerksrolle wird ausgestellt von Handwerkskammer. Eintragung Handwerksrolle ist grundsätzlich unbefristet gültig, jedoch mit branchenüblichen Aktualisierungspflichten. Benötigt wird der Nachweis von: Zulassungspflichtige Handwerksbetriebe (Anlage A). Rechtsgrundlage: § 6 HwO.

Aussteller
Handwerkskammer
Typische Gültigkeit
unbefristet / variabel
Empfohlene Vorlaufzeit für Erneuerung
30 Tage
Rechtsgrundlage
§ 6 HwO
Wer braucht ihn?
Zulassungspflichtige Handwerksbetriebe (Anlage A)
Nachweis-Ebene
Firmennachweis

Wie lange ist Eintragung Handwerksrolle gültig?

Grundsätzlich ist Eintragung Handwerksrolle unbefristet oder mit variabler Gültigkeit ausgestattet. Trotzdem können Änderungen (Firmensitz, Betriebsleitung, Qualifikationsstand) eine Aktualisierung erforderlich machen. Prüfen Sie den Nachweis mindestens alle 12 Monate.

So erneuern Sie Eintragung Handwerksrolle

  1. Frist prüfen: Ablaufdatum auf dem aktuellen Dokument nachschauen. Mindestens 30 Tage vor Ablauf handeln.
  2. Antrag stellen bei: Handwerkskammer. Formular meist online verfügbar; manche Aussteller benötigen begleitende Unterlagen (Steuernummer, Betriebs-ID, letzte Bescheinigung).
  3. Bearbeitungszeit einplanen: Behördliche Bescheinigungen benötigen typisch 1–4 Wochen. In der Hauptsaison länger. Deshalb die 30-Tage-Regel.
  4. Nachweis dokumentieren: Neue Bescheinigung digital ablegen und Ablaufdatum in Ihrem System erfassen — oder direkt in Nachweis-Radar hochladen und die Erinnerung übernehmen lassen.

Was passiert, wenn Eintragung Handwerksrolle abgelaufen ist?

Ohne aktuelle Präqualifikation sind Sie von zahlreichen öffentlichen Vergaben ausgeschlossen.

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Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.

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