Eintragung Handwerksrolle wird ausgestellt von Handwerkskammer. Eintragung Handwerksrolle ist grundsätzlich unbefristet gültig, jedoch mit branchenüblichen Aktualisierungspflichten. Benötigt wird der Nachweis von: Zulassungspflichtige Handwerksbetriebe (Anlage A). Rechtsgrundlage: § 6 HwO.
Grundsätzlich ist Eintragung Handwerksrolle unbefristet oder mit variabler Gültigkeit ausgestattet. Trotzdem können Änderungen (Firmensitz, Betriebsleitung, Qualifikationsstand) eine Aktualisierung erforderlich machen. Prüfen Sie den Nachweis mindestens alle 12 Monate.
Ohne aktuelle Präqualifikation sind Sie von zahlreichen öffentlichen Vergaben ausgeschlossen.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.