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Präqualifikation nach VOB (PQ-VOB): Gültigkeit, Erneuerung & Fristen

Präqualifikation nach VOB (PQ-VOB) wird ausgestellt von Präqualifizierungsstellen (z. B. IHK). Präqualifikation nach VOB (PQ-VOB) ist typischerweise 12 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Bauunternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen. Rechtsgrundlage: § 6a VOB/A, § 6b VOB/A.

Aussteller
Präqualifizierungsstellen (z. B. IHK)
Typische Gültigkeit
12 Monate
Empfohlene Vorlaufzeit für Erneuerung
60 Tage
Rechtsgrundlage
§ 6a VOB/A, § 6b VOB/A
Wer braucht ihn?
Bauunternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen
Nachweis-Ebene
Firmennachweis

Wie lange ist Präqualifikation nach VOB (PQ-VOB) gültig?

Die typische Gültigkeit beträgt 12 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach § 6a VOB/A, § 6b VOB/A müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 60 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.

So erneuern Sie Präqualifikation nach VOB (PQ-VOB)

  1. Frist prüfen: Ablaufdatum auf dem aktuellen Dokument nachschauen. Mindestens 60 Tage vor Ablauf handeln.
  2. Antrag stellen bei: Präqualifizierungsstellen (z. B. IHK). Formular meist online verfügbar; manche Aussteller benötigen begleitende Unterlagen (Steuernummer, Betriebs-ID, letzte Bescheinigung).
  3. Bearbeitungszeit einplanen: Behördliche Bescheinigungen benötigen typisch 1–4 Wochen. In der Hauptsaison länger. Deshalb die 60-Tage-Regel.
  4. Nachweis dokumentieren: Neue Bescheinigung digital ablegen und Ablaufdatum in Ihrem System erfassen — oder direkt in Nachweis-Radar hochladen und die Erinnerung übernehmen lassen.

Was passiert, wenn Präqualifikation nach VOB (PQ-VOB) abgelaufen ist?

Ohne aktuelle Präqualifikation sind Sie von zahlreichen öffentlichen Vergaben ausgeschlossen.

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