Sachkunde Asbest TRGS 519 wird ausgestellt von Anerkannter Lehrgangsträger. Sachkunde Asbest TRGS 519 ist typischerweise 72 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Beschäftigte in Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest. Rechtsgrundlage: TRGS 519, GefStoffV.
Die typische Gültigkeit beträgt 72 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach TRGS 519, GefStoffV müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 90 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.
Ohne gültigen Qualifikationsnachweis dürfen die entsprechenden Tätigkeiten nicht ausgeführt werden — Bauabnahme kann verweigert werden.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.