Prüfung Anschlagmittel (Ketten, Seile, Bänder) wird ausgestellt von Sachkundige Person. Prüfung Anschlagmittel (Ketten, Seile, Bänder) ist typischerweise 12 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Betriebe mit Hebe-/Anschlagmitteln. Rechtsgrundlage: DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8.
Die typische Gültigkeit beträgt 12 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8 müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 30 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.
Ungeprüfte Geräte dürfen nicht eingesetzt werden. Der Betrieb haftet für alle daraus entstehenden Schäden.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.