DGUV V3-Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte wird ausgestellt von Elektrofachkraft / befähigte Person. DGUV V3-Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte ist typischerweise 24 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Alle Betriebe mit elektrischen Betriebsmitteln. Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 3, § 5 BetrSichV.
Die typische Gültigkeit beträgt 24 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach DGUV Vorschrift 3, § 5 BetrSichV müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 45 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.
Ungeprüfte Geräte dürfen nicht eingesetzt werden. Der Betrieb haftet für alle daraus entstehenden Schäden.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.