/ Geräte- & Anlagenprüfung

Prüfung Leitern & Tritte: Gültigkeit, Erneuerung & Fristen

Prüfung Leitern & Tritte wird ausgestellt von Befähigte Person. Prüfung Leitern & Tritte ist typischerweise 12 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Alle Betriebe mit Leitern. Rechtsgrundlage: § 5 BetrSichV, DGUV Information 208-016.

Aussteller
Befähigte Person
Typische Gültigkeit
12 Monate
Empfohlene Vorlaufzeit für Erneuerung
30 Tage
Rechtsgrundlage
§ 5 BetrSichV, DGUV Information 208-016
Wer braucht ihn?
Alle Betriebe mit Leitern
Nachweis-Ebene
Firmennachweis

Wie lange ist Prüfung Leitern & Tritte gültig?

Die typische Gültigkeit beträgt 12 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach § 5 BetrSichV, DGUV Information 208-016 müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 30 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.

So erneuern Sie Prüfung Leitern & Tritte

  1. Frist prüfen: Ablaufdatum auf dem aktuellen Dokument nachschauen. Mindestens 30 Tage vor Ablauf handeln.
  2. Antrag stellen bei: Befähigte Person. Formular meist online verfügbar; manche Aussteller benötigen begleitende Unterlagen (Steuernummer, Betriebs-ID, letzte Bescheinigung).
  3. Bearbeitungszeit einplanen: Behördliche Bescheinigungen benötigen typisch 1–4 Wochen. In der Hauptsaison länger. Deshalb die 30-Tage-Regel.
  4. Nachweis dokumentieren: Neue Bescheinigung digital ablegen und Ablaufdatum in Ihrem System erfassen — oder direkt in Nachweis-Radar hochladen und die Erinnerung übernehmen lassen.

Was passiert, wenn Prüfung Leitern & Tritte abgelaufen ist?

Ungeprüfte Geräte dürfen nicht eingesetzt werden. Der Betrieb haftet für alle daraus entstehenden Schäden.

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Prüfung Leitern & Tritte nie wieder verpassen

Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.

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