Prüfung Leitern & Tritte wird ausgestellt von Befähigte Person. Prüfung Leitern & Tritte ist typischerweise 12 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Alle Betriebe mit Leitern. Rechtsgrundlage: § 5 BetrSichV, DGUV Information 208-016.
Die typische Gültigkeit beträgt 12 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach § 5 BetrSichV, DGUV Information 208-016 müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 30 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.
Ungeprüfte Geräte dürfen nicht eingesetzt werden. Der Betrieb haftet für alle daraus entstehenden Schäden.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.