Gerüst-Übergabeprotokoll wird ausgestellt von Gerüstbau-Unternehmen + Nutzer. Gerüst-Übergabeprotokoll ist typischerweise 3 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Alle Nutzer von Standgerüsten. Rechtsgrundlage: TRBS 2121-1.
Die typische Gültigkeit beträgt 3 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach TRBS 2121-1 müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 7 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.
Ungeprüfte Geräte dürfen nicht eingesetzt werden. Der Betrieb haftet für alle daraus entstehenden Schäden.
Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.