/ Geräte- & Anlagenprüfung

Gerüst-Übergabeprotokoll: Gültigkeit, Erneuerung & Fristen

Gerüst-Übergabeprotokoll wird ausgestellt von Gerüstbau-Unternehmen + Nutzer. Gerüst-Übergabeprotokoll ist typischerweise 3 Monate gültig. Benötigt wird der Nachweis von: Alle Nutzer von Standgerüsten. Rechtsgrundlage: TRBS 2121-1.

Aussteller
Gerüstbau-Unternehmen + Nutzer
Typische Gültigkeit
3 Monate
Empfohlene Vorlaufzeit für Erneuerung
7 Tage
Rechtsgrundlage
TRBS 2121-1
Wer braucht ihn?
Alle Nutzer von Standgerüsten
Nachweis-Ebene
Firmennachweis

Wie lange ist Gerüst-Übergabeprotokoll gültig?

Die typische Gültigkeit beträgt 3 Monate. Das exakte Datum steht auf dem Dokument. Nach TRBS 2121-1 müssen Sie den Nachweis vor Ablauf erneuern — sonst gilt er als nicht existent. Wir empfehlen, spätestens 7 Tage vor Ablauf mit der Erneuerung zu beginnen.

So erneuern Sie Gerüst-Übergabeprotokoll

  1. Frist prüfen: Ablaufdatum auf dem aktuellen Dokument nachschauen. Mindestens 7 Tage vor Ablauf handeln.
  2. Antrag stellen bei: Gerüstbau-Unternehmen + Nutzer. Formular meist online verfügbar; manche Aussteller benötigen begleitende Unterlagen (Steuernummer, Betriebs-ID, letzte Bescheinigung).
  3. Bearbeitungszeit einplanen: Behördliche Bescheinigungen benötigen typisch 1–4 Wochen. In der Hauptsaison länger. Deshalb die 7-Tage-Regel.
  4. Nachweis dokumentieren: Neue Bescheinigung digital ablegen und Ablaufdatum in Ihrem System erfassen — oder direkt in Nachweis-Radar hochladen und die Erinnerung übernehmen lassen.

Was passiert, wenn Gerüst-Übergabeprotokoll abgelaufen ist?

Ungeprüfte Geräte dürfen nicht eingesetzt werden. Der Betrieb haftet für alle daraus entstehenden Schäden.

Verwandte Nachweise

Gerüst-Übergabeprotokoll nie wieder verpassen

Nachweis-Radar warnt Sie automatisch bei 60, 30, 14 und 7 Tagen vor Ablauf — per E-Mail.

Kostenlos in der Beta · Keine Kreditkarte nötig · Server in Deutschland/EU